Neuerscheinung: Handbuch Regionalvergabe mit Praxisbeispielen

Praxisbezogenes Hilfsmittel für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Rechtzeitig zum Inkrafttreten der großen Novelle zum Vergaberecht am 1. April präsentierte die Wirtschaftskammer Niederösterreich die Neuauflage ihres „Handbuchs zur Regionalvergabe mit Praxisbeispielen ... wie regionale Stärken von KMU im Vergabeverfahren berücksichtigt werden", mit dem Kommunen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie regionale Betriebe bei Ausschreibungen bestmöglich zum Zug kommen können.

 

 

Das Vergabehandbuch selbst gliedert sich inhaltlich in drei Schwerpunkte:

  • Der erste stellt in übersichtlicher Form die Möglichkeiten verstärkter Einbindung regionaler und kleiner Betriebe dar.
  • Der zweite zeigt anhand von Musterbeispielen auf, wie die Stärken der regionalen  Wirtschaft in gesetzeskonformer Weise in die Bewertung aufgenommen werden können.
  • Und im dritten werden wichtige Rechtsfragen, die sich einem öffentlichen Auftraggeber häufig stellen, sowie die häufigsten Vergabefehler dargestellt - und wie sie vermieden werden können.

 

Im Vergleich zur Erstauflage ergänzt wurde das Handbuch unter anderem mit einem neu entwickelten Muster für eine regionalfreundliche Gemeinde-Vergabeordnung, zwei neuen Praxisbeispielen und der Berücksichtigung der „Life Cycle Costs“ bei der Beschaffung von Geräten/Autos etc.

Außerdem wurden bereits die am 1. April in Kraft tretenden Änderungen im Vergaberecht zur Gänze berücksichtigt. Die zentralen Änderungen:

  • So dürfen Referenzprojekte, die bei manchen Aufträgen von den Firmen vorzulegen sind, künftig bis zu zehn Jahre zurückreichen und nicht – wie bisher – nur zwischen drei und fünf Jahre.
  • Zwingende Eignungsnachweise bei kleineren Aufträgen entfallen völlig, der Auftraggeber kann künftig selbst entscheiden, ob und welche Nachweise er verlangt. Zwazl: „Ich gehe davon aus, dass damit die Zumutung, der Betriebe hier bisher selbst bei kleinen Aufträgen mit einer ganzen Flut an Nachweisverpflichtungen  zwangsweise ausgesetzt waren, ein Ende hat.“
  • Und auch die neue Verfahrensart „Direktvergabe mit Bekanntmachung“ für  Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von Euro 500.000, bei Liefer- und Dienstleistungen bis Euro 130.000 stellt eine wesentliche Vereinfachung dar.

Weitere Informationen

Vergabehandbuch bestellen: 

Abteilung Wirtschaftspolitik der WK NÖ
T 02742/851 16201 
wirtschaftspolitik(at)wknoe.at

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